21.08.2017
Die ersten Verfahren zur antragslosen Arbeitnehmerveranlagung 2016 starten
Ab dem Veranlagungsjahr 2016 hat die Finanzverwaltung als neues Service die sogenannte antragslose Arbeitnehmerveranlagung eingeführt – wir haben darüber bereits berichtet. Dieses Verfahren setzt ua voraus, dass bis 30. Juni keine Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung beim Finanzamt abgegeben wurde.
In den vergangenen Tagen wurden vom Finanzamt nun die ersten Mitteilungen an betroffene Steuerzahler verschickt. Darin werden diese über die voraussichtliche Höhe der Steuergutschrift informiert und die Bankverbindung zur Rückzahlung des Steuerguthabens überprüft. Weiters wird über die Möglichkeit des Verzichts auf diese automatisierte Veranlagung informiert.
Nach unseren Erfahrungen sind von dieser ersten Erledigungswelle vor allem Kleinstverdiener betroffen, die eine Erstattung der sogenannten Negativsteuer erhalten. Wenn die dem Finanzamt bekannte Bankverbindung stimmt und man ansonsten keine Steuererklärungen machen würde, braucht man nichts weiter zu tun. Anfang September sollten dann die bescheidmäßigen Erledigungen und Auszahlungen der Steuergutschriften erfolgen.
Tipp: Wenn Sie ein solches Informationsschreiben des Finanzamtes mit einer zu erwartenden Steuergutschrift für 2016 erhalten haben, ist bei gleichbleibender Einkommenssituation auch für die Jahre davor ein Guthaben wahrscheinlich. Die Arbeitnehmerveranlagung kann für die letzten fünf Jahre, somit bis zum Jahr 2012 beantragt werden. Gerne unterstützen wir Sie dabei.
Für weitere Fragen steht Ihnen Ihr UNICONSULT-Experte gerne zur Verfügung!

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