03.09.2025
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In Österreich müssen rund 200.000 Unternehmen ihren Jahresabschluss elektronisch einreichen – spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag. Für die meisten Kapitalgesellschaften mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 endet die Frist daher am 30. September 2025.
Zur elektronischen Offenlegung verpflichtet sind:
Nicht verpflichtet sind:
Wenn der Umsatz unter 70.000 Euro liegt, ist auch eine Einreichung in Papierform möglich.
Wer den Jahresabschluss nicht fristgerecht einreicht, riskiert automatische Zwangsstrafen. Diese treffen sowohl die Gesellschaft als auch die Organe (z. B. Geschäftsführer oder Vorstände) persönlich.
Hier die Strafen im Überblick:
Unternehmensgröße |
Strafe pro Organ alle zwei Monate |
Kleine Kapitalgesellschaft |
700 Euro |
Mittelgroße Kapitalgesellschaft |
2.100 Euro |
Große Kapitalgesellschaft |
4.200 Euro |
Selbstverständlich kümmert sich Ihr UNICONSULT-Steuerberater um die fristgerechte Übermittlung Ihres Jahresabschlusses.