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Gewährung eines Lockdown-Umsatzersatzes

Das Bundesministerium für Finanzen hat die Richtlinie für den Lockdown-Umsatzersatz veröffentlicht. Direkt vom Betretungsverbot zur Eindämmung der COVID-19 Pandemie betroffene Branchen können diesen Antrag ab sofort über FinanzOnline stellen. Die wichtigsten Eckpunkte:

  • Der Umsatzersatz kann ab 06.11.2020 bis zum 15.12.2020 über FinanzOnline beantragt werden.
  • Der Umsatzersatz beträgt bis zu 80 Prozent des Vorjahresumsatzes der in der Umsatzsteuervoranmeldung November 2019 gemeldet wurde.
  • Der Antrag kann durch das Unternehmen selbst oder gerne auch von der UNICONSULT eingebracht werden.
  • Der maximale Auszahlungsbetrag pro Unternehmen ist gemäß Genehmigung der EU-Kommission mit 800.000 Euro gedeckelt, wobei bestimmte Corona-Hilfen gegengerechnet werden müssen (aktuell 100 % garantierte Kredite und Landesförderungen sowie NPO-Fonds). Der Fixkostenzuschuss Phase 1 wird nicht gegengerechnet.

Der Umsatzersatz beträgt bis zu 80 Prozent des Vorjahresumsatzes der in der Umsatzsteuervoranmeldung November 2019 gemeldet wurde.

  • Kurzarbeit und Lieferservices (Gastronomie) werden nicht gegengerechnet (keine Verminderung der Förderung).
  • Ihr Unternehmen muss seinen Sitz oder eine Betriebsstätte in Österreich haben und eine operative Tätigkeit ausüben.
  • Ausgenommen sind Unternehmen bei denen zum Zeitpunkt der Antragsstellung ein Insolvenzverfahren anhängig ist (gilt nicht für Sanierungsverfahren).
  • Arbeitsplatzgarantie: Unternehmen dürfen zwischen 3.11. bis 30.11 keine Kündigung gegenüber Beschäftigten aussprechen.
  • Mischbetriebe erhalten den Anteil ihres Umsatzes, der von behördlichen Schließungen betroffen ist, ersetzt (Aufteilung der Umsätze).
  • Neugründer: Die Umsatzsteuervoranmeldung aus dem Jahr 2020 wird durch die Anzahl der bestehenden Monate seit der Gründung dividiert. Das Unternehmen muss vor dem 1.11.2020 gegründet worden sein. Der Mindestersatz liegt bei 2.300 Euro.
  • Die Branchenabgrenzung ist im Sinne der ÖNACE-2008-Klassifikation vorzunehmen.