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Investitionsprämie

3-Monatsfrist für Abrechnung NACH 30.09.2021

In Punkt 6.4 der Förderungsrichtlinie „COVID-19-Investitionsprämie für Unternehmen“ ist festgelegt, dass die Fördernehmer verpflichtet sind, der aws spätestens 3 Monate ab zeitlich letzter Inbetriebnahme und Bezahlung der gemäß Förderungszusage zu fördernden Investitionen eine Abrechnung vorzulegen.

Ausgenommen sind nur Abrechnungen, die bis 30.9.2021 vorgelegt werden. Diese unterliegen nicht der 3-Monatsfrist.

Bitte beachten Sie: Für ab dem 1.10.2021 eingereichte Abrechnungen ist die 3-Monatsfrist einzuhalten! D.h. für die Einreichung der Abrechnung von Investitionen, die im Juni oder früher in Betrieb genommen und bezahlt wurden, ist es ab 1.10.2021 zu spät! Die Abrechnung ist dann nicht mehr möglich.

Beispiel 1:
Inbetriebnahme und Bezahlung der letzten Investition eines Förderantrages bereits am 10. Jänner 2021 erfolgt -> Abrechnung noch bis spätestens 30. September 2021 möglich (zumal Dreimonatsfrist bis dahin nicht anwendbar!)

Beispiel 2:
Inbetriebnahme und Bezahlung der letzten Investition eines Förderantrages am 10. Juli 2021 erfolgt -> Abrechnung bis spätestens 10. Oktober 2021 erforderlich (Dreimonatsfrist für Abrechnungen ab 1.10.2021 zu beachten!)

Es ist also zu beachten, dass für sämtliche Förderanträge bzw -zusagen, bei denen die letzte Investition bis 30. Juni 2021 in Betrieb genommen UND bezahlt wurde, die Abrechnung bis 30. September 2021 durchzuführen ist. ACHTUNG: Wenn eine Abrechnung nicht fristgerecht durchgeführt wird, verlieren Sie als Förderwerber den Anspruch auf eine (bereits zugesagte) Investitionsprämie!

Bei einer Prämien- bzw. Zuschusshöhe ab 12.000 EUR bedarf die Abrechnung zudem div. Bestätigungen durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter (neben Aktivierungsbestätigung auch Bestätigung des fristgerechten Investitionsbeginns und -abschlusses sowie der Betriebsnotwendigkeit). Gerne unterstützten wir Sie bei einer effizienten und korrekten Abwicklung Ihrer Prämienprojekte und ersuchen Sie ggfs um zeitgerechte Kontaktaufnahme.

Im Zweifelsfall bitte um Rücksprache mit Ihrem UNICONSULT-Berater.