06.06.2017
Sind die Fahrten zwischen Wohnsitz und Betrieb betrieblich?
Das Kraftfahrzeug (KFZ) ist sowohl in der Beratungspraxis bei uns in der Steuerberatung als auch bei Prüfungen ein bedeutsames Thema. Wir werden in Form einer Serie häufig gestellte Fragen, die in der Beratung in diesem Zusammenhang immer wieder auftreten, behandeln.
Sind die Fahrten zwischen Wohnsitz und Betrieb betrieblich?
Die Fahrten zwischen Wohnsitz und Betrieb sind betrieblich, sofern der Betriebsinhaber nicht aus persönlichen Gründen seinen Wohnsitz außerhalb der üblichen Entfernung vom Betriebsort gewählt hat oder beibehält. Als übliche Entfernung werden bis zu 120 km angenommen. Persönliche Gründe können z.B. sein: das Vorhandensein eines Hauses, familiäre Rücksichten, in Kürze geplanter Ruhestand oder Beibehaltung eines Wohnsitzes über zehn Jahre hin.
Beispiel:
Ein Unternehmer wohnt am Land, weil es ihm dort besser gefällt. Hierbei handelt es sich um einen persönlichen Grund. Die Fahrt zwischen Betrieb und dem Wohnsitz am Land ist betrieblich veranlasst, wenn die Strecke innerhalb des Einzugsbereichs des Betriebsortes (= 120 km) liegt.
Hat der Betriebsinhaber zwei Wohnsitze innerhalb des Einzugsbereichs des Betriebes, sind nur die Kosten zum näheren Hauptwohnsitz Betriebsausgaben.
Untertägige Heimfahrten (z.B. Mittagessen) sind nur dann Betriebsausgaben, wenn in der Arbeitszeit beruflich bedingte große Intervalle auftreten. Dies ist z.B. bei einem Arzt mit unregelmäßigen Dienstzeiten der Fall.
Für nähere Infos steht Ihnen gerne Ihr UNICONSULT-Berater zur Verfügung!

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